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Autoführerschein (Klasse B/Bf17/B197)

Der Autoführerschein (Führerscheinklasse B) kann ab einem Alter von 18 Jahren, oder mit Begleitperson auch ab 17 Jahren (Führerscheinklasse Bf17) erworben werden. Auch, wer aber gerade erst 16, oder 17 ist, darf schon mit der Führerscheinausbildung beginnen, damit pünktlich, oder sogar schon vier Wochen vor dem Geburtstag, die praktische Prüfung abgelegt werden kann.

Für die Ausbildung in diesen beiden Klassen sind 12 Einheiten Grundstoff und 2 Einheiten klassenspezifischer Theorieunterricht vorgeschrieben. Gerne dürft ihr bei uns den Unterricht auch öfter besuchen!

In der Praxis braucht man neben den Übungsstunden zum Kennenlernen des Fahrzeugs und der Grundfahraufgaben auch 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten un d 3 praktische Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen dann alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, jedoch keine Krafträder gefahren werden. Auch Anhänger dürfen mit dem Führerschein der Klasse B gezogen werden, wenn entweder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt, oder, wenn die Kombination aus Anhänger und Zugfahrzeug 3.500 kg nicht übersteigt.

Wer die Führerscheinprüfung der Klasse B oder Bf17 besteht, hat automatisch auch die Fahrerlaubnis für die Klassen AM (Kleinkrafträder) und L (kleine Zugmaschinen / Traktoren).

 

Seit dem 01.04.2021 gibt es beim Autoführerschein eine Neuregelung, die mit der Schlüsselzahl B197 gekennzeichnet wird.

Hierbei werden nun auch Automatikfahrzeuge in die praktische Fahrausbildung einbezogen. Für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler hat das den Vorteil, dass man zunächst mit einem Automatikauto den Verkehr und die Bedienung der Lenkung etc. kennenlernen kann und sich dann mit einem Schaltfahrzeug sicherer zur nächsten Hürde herantasten kann. Im Laufe der praktischen Ausbildung werden dann beide Getriebearten genutzt und erklärt, die Prüfung findet aber mit einem Automatikauto statt. Im Laufe der praktischen Stunden werden 10 Einheiten zu 45 Minuten mit dem Schaltwagen gemacht und mit einer kurzen, 15-minütigen Prüfung durch den Fahrlehrer abgeschlossen. Nach dem erfolgreichen Ablegen der praktischen Fahrprüfung mit einem Prüfer des TÜVs wird im Führerschein dann die Schlüsselzahl B197 eingetragen und es dürfen sowohl Schalt-als auch Automatikautos ohne Einschränkung gefahren werden.