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FLEXIBEL MIT ANHÄNGER. WIR LASSEN DICH NICHT HÄNGEN. LOGO!

Anhängerführerschein (Klasse BE und B96)

Um einen Anhänger mit einem PKW zu ziehen, gibt es je nach Gewicht des Hängers, bzw. der Kombination aus Hänger und Zugfahrzeug drei verschiedene Möglichkeiten:

1. Wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreitet, reicht der Autoführerschein (Klasse B, oder Bf17) aus. Auch, wenn die Gesamtmasse des Hängers 750 kg übersteigt, die Gesamtmasse von Hänger und Zugfahrzeug jedoch nicht mehr als 3,5 t beträgt, reicht der PKW-Führerschein aus.

2. Wenn eine Fahrzeugkombination aus einem PKW besteht, der mit Führerscheinklasse B gefahren werden darf und einem Anhänger, dessen Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt, gibt es für Kombinationen zwischen 3.500 kg und 4.250 kg die Führerschein-Schlüsselzahl B96.

Das Mindestalter zum Eintragen dieser Schlüsselzahl liegt bei 18 Jahren, bzw. beim begleiteten Fahren bei 17.
Der Kurs hierfür liegt in Hand der Fahrschule und umfasst insgesamt 6 Stunden. Nach der erfolgreichen theoretischen und praktischen Kursteilnahme stellt die Fahrschule dann eine Teilnahmebestätigung aus, die bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird, sodass die Eintragung im Führerschein erfolgen kann.

3. Um einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg zu ziehen, gibt es die Führerscheinklasse BE. Eine theoretische Ausbildung oder Prüfung ist hierbei nicht vorgesehen, jedoch sind nach den Übungsstunden verbindlich 3 Überlandfahrten, eine Autobahnfahrt und eine Nachtfahrt durchzuführen.

Danach folgt eine praktische Fahrprüfung mit einem Prüfer des TÜV.