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Motorradführerschein (Klasse AM, A1, A2, A)

Für Zweiräder gibt es verschiedene Führerscheinklassen, je nach Einstiegsalter, Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse und der Größe bzw. Leistung der Maschine, mit der man fahren möchte.

Bereits im Alter von 16 Jahren (seit dem 10.06.2020 für die Klasse AM auch bereits mit 15 Jahren) ist es möglich, sich in der Klasse AM oder A1 ausbilden zu lassen.

AM bezeichnet den „Roller-Führerschein“, also das Führen von „leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen“, die Klasse A1 gilt für Leichtkrafträder bis max. 125ccm Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wobei das Verhältnis von Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigen darf.

Für die Klasse AM müssen 14 Einheiten des theoretischen Unterricht besucht und eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Eine vorgeschriebene Zahl an praktischen Fahrstunden gibt es nicht, jedoch eine praktische Prüfung.

In der Führerscheinklasse A1 müssen 16 Einheiten des Theorieunterricht besucht werden und neben den praktischen Übungsstunden auch 5 Stunden auf Landstraßen, 4 auf Autobahnen und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit gemacht werden, bevor eine Praxisprüfung abgelegt werden kann.

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Führerschein der Klasse A2 erworben werden.

Dieser berechtigt zum Fahren von Maschinen mit maximal 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Auch für diese Führerscheinklasse 16 Einheiten des Theorieunterricht besucht werden und neben den praktischen Übungsstunden auch 5 Stunden auf Landstraßen, 4 auf Autobahnen und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit gemacht werden, bevor eine Praxisprüfung abgelegt werden kann.

Die offene Führerscheinklasse für Zweiräder, Klasse A, ist im Alter von 24 Jahren möglich.
(Wer schon mindestens 2 Jahre den Führerschein der Klasse A2 hat, darf auch mit 20 schon in die Klasse A einsteigen.)

Mit diesem Führerschein können dann Motorräder jeder Leistung und dreirädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden.
Auch hier gilt: 16 Einheiten Theorieunterricht und neben den praktischen Übungsstunden 5 Stunden auf Landstraßen, 4 auf Autobahnen und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit vor der Praxisprüfung.