Startseite » Führerschein » Begleitetes Fahren ab 17
Selbstverständlich bieten wir auch den Führerscheinerwerb mit 17 Jahren an.
Dabei unterscheidet sich die Ausbildung nicht von der beim Führerscheinerwerb nach dem Vollenden des 18. Lebensjahres. Unterschiede gibt es nur bei der Antragsstellung.
Wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen, steht also auch dem frühen Führerscheinerwerb nichts im Wege!
Die Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und müssen seit mindestens fünf Jahren Inhaber eines gültigen Führerscheins der Klasse B (oder der entsprechenden „alten“ Fahrerlaubnis) sein.
Nach dem neuen Punktesystem dürfen die Begleitpersonen allerdings auch nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
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